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Thema

Ratgeber zur Insolvenz

Ein Artikel von SISIC

Ist eine Zahlungsunfähigkeit vorhanden und es bestehen weiterhin Forderungen kann der Schuldner mit einem Antrag das Insolvenzverfahren eröffnen lassen. Dies kann ebenfalls mit einem Antrag von einem oder mehreren Gläubigern veranlasst werden. Kennzeichnend für eine Insolvenz sind eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder/und eine Überschuldung des Schuldners sowie eine akute Zahlungsunfähigkeit, die rechtliche Folgen nach sich ziehen. Das Ziel einer Insolvenz ist die Feststellung des verbliebenen Vermögens (Insolvenzmasse) des Schuldners aber auch die Zufriedenstellung der Gläubiger. Folge einer Insolvenz kann in Deutschland die Zwangsvollstreckung nach sich ziehen aber auch eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Oft reicht das verbliebene Vermögen der Schuldner nicht einmal zur Abdeckung der Kosten. In diesen Fall wird das Insolvenzverfahren meist wegen mangels Masse abgewiesen. Informieren Sie sich mit einem Ratgeber zur Insolvenz bevor Sie aktiv werden. Seit geraumer Zeit können in Deutschland nicht nur Unternehmen in die Insolvenz geraten sondern auch Privatpersonen. Die sogenannte Privatinsolvenz die verhindern soll, dass der Schuldner während des Verlaufes bis hin zum Ablauf der Verjährungsfrist, die Möglichkeit besitzt durch die Restschuldbefreiung nicht nur von dem pfändungsfreien Teil seines Einkommens leben zu müssen. Die Frist für die Verjährung beträgt 30 Jahre. Für die Insolvenz eines Unternehmens ist oft die schlechte Zahlungsmoral der Kunden verantwortlich. Dies führt durch Forderungsausfälle unweigerlich zu einem finanziellen Ruin des Unternehmens.

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Schuldner, Insolvenz, Deutschland,

Kommentare

Diskussion zu diesem Beitrag
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Friedo schrieb am 16:54 Uhr 03.11.2010

11. Wow, hinter der Seite hier muss ja eine Menge Arbeit stecken! Das sieht man schon :-)

 
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