19.04.2010
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Steuerberater
Ein Artikel von EricEin Steuerberater berät seine Mandanten in steuerlichen sowie betriebswirtschaftlichen Frage. Dabei handelt es sich bei den Mandanten eines Steuerberaters sowohl um Privatpersonen, als auch Selbständigen sowie Unternehmen. Zu dem Aufgabengebiet eines Steuerberaters zählt in diesem Zusammenhang die Beratung und Hilfestellung in Steuerangelegenheiten, sowie die Vertretung der Mandanten in finanzgerichtlichen Prozessen. Ebenfalls zum Tätigkeitsbereich eines Steuerberaters zählen Tätigkeiten wie das Füren der Buchhaltung ihrer gewerblichen Mandanten. Daneben auch Tätigkeiten wie das Führen von Aufzeichnungen freiberuflicher Mandanten, die Erstellung der Lohn- und Gehaltsbuchführung und vieles andere mehr. Neben einer bestanden Steuerberaterprüfung sind Voraussetzung für die Zulassung als Steuerberater auch geordnete finanzielle Verhältnisse und eine persönliche Eignung. Nach der bestandenen Steuerberaterprüfung besteht die Möglichkeit der Bestellung zum Steuerberater. Erst nach der erfolgten Bestellung zum Steuerberater ist man berechtigt, die Bezeichnung Steuerberater zu führen. In dem großen und schier unüberschaubaren Dickicht an Steuergesetzgebung, ist es gerade für freiberuflich und selbständig Tätige heute kaum noch möglich ohne die Hilfe eines Steuerberaters auszukommen.


Kommentare
Diskussion zu diesem BeitragDie neuesten Beiträge:
Spyridon schrieb am 13:15 Uhr 01.12.2010
Mich würde wirklich interessieren, was dahinter steckt.
Gesine schrieb am 08:06 Uhr 05.10.2010
ganz große Klasse, diese Seite ist suuuper!!!
Cordula schrieb am 07:53 Uhr 05.10.2010
Gut getextet, der Artikel spricht mich direkt an, ich kann da insgesamt nur zustimmen
Heinz-Dieter schrieb am 08:41 Uhr 04.10.2010
Endlich mal ein guter Beitrag zu diesem Thema. Bravo!