Ein Steuerberater berät seine Mandanten in steuerlichen sowie betriebswirtschaftlichen Frage. Dabei handelt es sich bei den Mandanten eines Steuerberaters sowohl um Privatpersonen, als auch Selbständigen sowie Unternehmen. Zu dem Aufgabengebiet eines Steuerberaters zählt in diesem Zusammenhang die Beratung und Hilfestellung in Steuerangelegenheiten, sowie die Vertretung der Mandanten in finanzgerichtlichen Prozessen. Ebenfalls zum Tätigkeitsbereich eines Steuerberaters zählen Tätigkeiten wie das Füren der Buchhaltung ihrer gewerblichen Mandanten. Daneben auch Tätigkeiten wie das Führen von Aufzeichnungen freiberuflicher Mandanten, die Erstellung der Lohn- und Gehaltsbuchführung und vieles andere mehr. Neben einer bestanden Steuerberaterprüfung sind Voraussetzung für die Zulassung als Steuerberater auch geordnete finanzielle Verhältnisse und eine persönliche Eignung. Nach der bestandenen Steuerberaterprüfung besteht die Möglichkeit der Bestellung zum Steuerberater. Erst nach der erfolgten Bestellung zum Steuerberater ist man berechtigt, die Bezeichnung Steuerberater zu führen. In dem großen und schier unüberschaubaren Dickicht an Steuergesetzgebung, ist es gerade für freiberuflich und selbständig Tätige heute kaum noch möglich ohne die Hilfe eines Steuerberaters auszukommen.
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